Abfallrecht für den Textil- und Schuhhandel
Grundsätzlich gelten die Branchenlösungen/Berechnungshilfen für den Textil- und Schuhhandel auch nach Inkrafttreten der Verpackungsabgrenzungsverordnungsnovelle 2016 (GVM 2016). Für die Abrechnung 2015 besteht die Wahlmöglichkeit nach der Berechnungshilfe "alt" (ohne Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungsverordnungsnovelle) oder nach der Berechnungshilfe "neu" (mit Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungsverordnungsnovelle) abzurechnen. Die Basis-Infos zur Verpackungsverordnung und branchenspezifische Berechnungshilfen finden Sie...